Pädagogische Hausordnung

Unsere Unterrichtszeiten

Seit Januar 2012 haben wir 2 Pausen anstelle von nur einer. Um den Schülern ausreichende Pausen zu ermöglichen, fangen wir mit dem Unterricht um 7.55 Uhr. Alle Schüler müssen spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn anwesend sein, auch vor dem Nachmittagsunterricht. Schüler, die mehrfach zu spät kommen, besuchen am Dienstag von 7.00 - 7.45 Uhr, freitags von 13.15 - 14.00 Uhr die Nacharbeitsstunde Happy Hour oder holen nach Vorgabe der Lehrkraft mindestens eine komplette Unterrichtsstunde in einer vorgegebenen Klasse nach.

 

l. Stunde 7.55- 8.40 Uhr

2. Stunde 8.40 - 9.25 Uhr

Pause 9.25- 9.45 Uhr

3. Stunde 9.45- 10.30 Uhr

4. Stunde 10.30- 11.15 Uhr

Pause 11.15 - 11.30 Uhr

5. Stunde 11.30 - 12.15 Uhr

6. Stunde 12.15 - 13.00 Uhr

Pause, teilweise Unterricht! 13.00 - 14.00 Uhr

7. Stunde 14.00 - 14.45 Uhr

8. Stunde 14.45 - 15-30 Uhr

9. Stunde 15.30 - 16.15 Uhr

10.Stunde 16.15 - 17.00 Uhr

 

Hausordnung

Die besten Voraussetzungen für ein gutes Miteinander sind dann gegeben, wenn sich alle an die „goldene Regel" halten:

Behandelt die Menschen so, wir ihr selbst von ihnen behandelt werden wollt!

 

  1. Für uns ist eine angstfreie Atmosphäre im gesamten Schulgelände und auf dem Schulweg wichtig
  2. Wir wollen anderen Hilfe anbieten
  3. Wir nehmen uns Zeit für andere
  4. Wir sind anderen gegenüber rücksichtsvoll und reden in einem angemessenen Ton miteinander
  5. Wir begegnen allen Menschen im Schulhaus höflich und hilfsbereit
  6. Wir übernehmen Patenschaften für neue und jüngere Schüler. Wir greifen ein, wenn jemand Schutz braucht und holen uns Unterstützung bei Erwachsenen
  7. Wir wollen niemanden anderen verletzen
  8. Wir nehmen keine gefährlichen und schulfremden Gegenstände mit auf das Schulgelände
  9. Wir achten das Eigentum anderer und gehen mit allen Dingen sachgerecht und sorgfältig um
  10. Wir fühlen uns für unser Schulhaus und unseren Pausenhof verantwortlich und sorgen gemeinsam dafür, dass unser Lernort sauber bleibt
  11. Abfälle, auch wenn wir sie nicht verursacht haben, werfen wir in den Mülleimer
  12. Wir achten auf Ordnung und Ruhe und halten uns an unsere Klassenregeln

 

Neben den oben vorgegebenen Pflichten eines Schülers gibt es an der Schule auch noch eine pädagogische Hausordnung, die in jeder Klasse noch durch eigens formulierte Klassenregeln ergänzt wird.

Sie beinhaltet Regeln, die für ein friedliches Miteinander wichtig sind.

 

Für alle Schulformen gilt bayernweit: absolutes Handy- und Rauchverbot!

 

Kopfhörer, MP3-Player und andere elektronische Geräte dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden oder eingeschaltet sein!

 

Jegliches Rauchen ist untersagt und wird mit einem Verweis bestraft. Wird ein Schüler mit anderen Rauchwaren als Zigaretten erwischt, schalten wir die Jugendbeamten ein.

 

Neben den in der Schulordnung und im BayEUG vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen gibt es an der Schule Konsequenzen, die sich aus der Nichtbeachtung der geltenden Regeln (sei es in der Klasse oder im gesamten Schulhaus) ergeben. Sinn sind die Bewusst- und Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens und die Übernahme von Verantwortung für das, was man tut oder unterlässt.

 

Beispiele hierfür sind:

  • Das Nacharbeiten von versäumten Hausaufgaben in der sogenannten Happy Hour am Freitag von 13.15-14.00 Uhr und am Dienstag von 7.00 - 7.45 Uhr (oder in individuell von den Lehrern organisierten, ebenfalls beaufsichtigten Unterrichtsstunden)
  • Das Ausfüllen von Nachdenkzetteln in Anlehnung an das Trainingsraumkonzept bei Unterrichtsstörungen
  • Das Nachholen versäumter Unterrichtsminuten bei wiederholtem Zuspätkommen
  • Das Abwaschen von Wänden bei Verunreinigungen
  • Unkrautzupfen bei zerstörendem Umgang mit der Natur in unserem Schulgelände
  • Müllsammelaktionen in und um das Schulgelände herum bei achtlosem Wegwerfen von Müll/ Papier etc.
  • Gemeinsame Erledigen einer Aufgabe bei Streitigkeiten
  • Erledigen einer Arbeit, die der ganzen Schulfamilie zugute kommt
  • verpflichtende Gespräche mit den Mitarbeitern der Schulsozialarbeit
  • Teilnahme an einem Streitschlichtergespräch