Qualifizierender Abschluss

1. Anmeldung

Für alle schulinternen und externen Prüfungsteilnehmer schriftlich im Büro der Mittelschule, in deren Sprengel der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bewerber müssen, soweit sie Schüler sind, mindestens in der 9. Jahrgangsstufe sein ( Vorlage des Zwischenzeungnisses)

2. Prüfungsfächer

Die Prüfungsfächer für alle Teilnehmer aus dem Bereich Volksschulen, Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftschulen, BVJ, sonstige Einrichtungen sind gleich.

 

Pflichtfächer sind : Deutsch, Mathematik und eine Projektprüfung (mit dem Berufsorientierenden Zweig

                              Wirtschaft oder Technik oder Soziales)

Gewählt werden muss:

                             - ein Fach aus folgenden Fächern: Ethik - Religion - Sport - Kunst - Musik

                             - Englisch - PCB - GSE

Wenn PCB (Physik/Chemie/Biologie) oder GSE (Geschichte/sozialkunde/Erdkunde) gewählt wird, kann das Fach Englisch als zusätzliches Prüfungsfach gewählt werden.

Für den Zugang in die M10 muss das Fach Englisch im QA als Prüfungsfach gewählt werden!

 

Berufsschüler, Berufsfachschüler können sich der besonderen Leistungsfeststellung auch nur im Fach Englisch unterziehen, zum Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule/ Berufsfachschule und dem qualifizierenden beruflichen Bildungsabschluss.

3. Prüfungstermine

Prüfungstermine, die durch das Staatsministerium festgelegt wurden:


Datum Fach Zeit
  Muttersprache 180 Minuten
  Englisch, schriftlich 90 Minuten
  Deutsch 180 Minuten
  Mathematik 100 Minuten
  PCB oder GSE 60 Minuten

 

Alle Prüfungen beginnen um 8.30 Uhr. Anwesenheitspflicht 15 Minuten vorher

Für die Teilnahme an der Prüfung im Fach Muttersprache ( statt Englisch) gilt:

  • Leistungstest
  • Abschlussprüfung

 

Teilnehmen können alle Schüler/innen nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht ein externer Korrektor zur Verfügung.

Nach derzeitigem Stand können folgende Sprachen gewählt werden:

Albanisch, Amharisch, Arabisch, Birmanisch, Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi, Rumänsich, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, , Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch

 

An der Prüfung DAZ = Deutsch als Zweitsprache können Prüfungsteilnehmer teilnehmen, die weniger als 6 Jahre Deutschunterricht an einer deutschen Schule besucht haben.

 

Die zentrale Prüfung ist in zwei zeitlich getrennt Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Daran schließt sich als Prüfungsteil B eine Textarbeit an. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachig, dürfen verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Die mündlicihe Prüfung wird schulhausintern angesetzt. 

4.Hinweise zu Prüfungsinhalten

Deutsch, Mathematik und Englisch sind Prüfungen, die das Staatsministerium stellt. Zur Prüfungsvorbereitung ist es sinnvoll möglichst frühzeitig Vorbereitungsbücher mit Aufgabensammlungen zu bearbeiten. Sie erhalten diese in Buchgeschäften von unterschiedlichen Verlagen.

Alle anderen Prüfungen sind schulhausintern erstellte Prüfungen. Zu allen Prüfungen gibt es Informationen am Prüfungsinformationsnachmittag im März

5. Hinweise zur Notenberechnung

Für M-Klassen-Schüler/innen gilt:

Die Schüler der M-Klassen haben die Möglichkeit der Teilnahme am QA.

Mit der Prüfungsanmeldung entscheiden Sie, ob Sie die Zwischenzeugnisnoten mit einbringen oder nicht.

 

Für Regelklassenschüler/innen gilt:

Die Jahresfortgangsnoten fließen verpflichtend mit in die Prüfung ein

 

Für externe Prüfungsteilnehmer/innen gilt:

Nur die in den abgeleisteten Prüfungen erzielten Noten entscheiden über Bestehen oder Nichtbestehen des QA.

6. Grundsätzliches zum Ablauf der Prüfung

  1. Jeder Prüfling ist verpflichtet, sich über seine individuellen Prüfungstermine selbstständig zu informieren. Sie werden rechtzeitig in der Eingangshalle ausgehängt.
  2. Jeder Prüfling sorgt selbst für sein Arbeitsmaterial.
  3. Prüflinge werden gebeten, mindestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn anwesend zu sein.
  4. Wer zu spät kommt, hat keinen Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung.
  5. Externe Prüfungsteilnehmer müssen sich auf Verlangen ausweisen können.
  6. Handies und andere elektronische Geräte müssen vor der Prüfung abgegeben werden.
  7. Digitale Wörterbücher und Formelsammlungen sind nicht gestattet.