Mittlere Reife
An der Mittelschule kann der Mittlere Bildungsabschluss in sogenannten M-Klassen erworben werden.
Was sind M-Klassen?
Ab der 7. Jahrgangsstufe können leistungsstarke Schülerinnen und Schüler den M-Zweig besuchen und werden innerhalb von 4 Jahren intensiv auf den Mittleren Bildungsabschluss vorbereitet.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung umfasst folgende Fächer:
- Deutsch, Mathematik, Englisch und die Projektprüfung ( = Kombination aus dem Fach AWT und dem boz-Fach Wirtschaft oder Technik oder Soziales)
Zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses zählen auch die Jahresfortgangsnoten der übrigen in der 10. Klasse unterrichteten Fächer, mit Ausnahme des Faches Sport.
Was spricht für den M-Zweig?
Der Mittlere Bildungsabschluss ist dem RS-Abschluss gleichwertig, aber nicht gleichartig
Ein Wechsel der vertrauten Schulart ist nicht notwendig
Die Durchlässigkeit in oder aus dem Regelbereich ist gewährleistet
Ein Wechsel in den M-Zweig ist nach der 6./7./8. und 9. Klasse möglich
Die Teilnahme am Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in der M9 ist möglich und angeraten
Eher praktisch veranlagte Schüler genießen in den Fächern Wirtschaft, Technik oder Soziales des berufsorientierenden Zweiges eine intensive auf den Beruf ausgerichtete Ausbildung
Wer kann in den M-Zweig aufgenommen werden?
Grundsätzlich sollten Schüler den M-Zweig besuchen, die leistungswillig und motiviert selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten wollen und können.
Aus der 6. Klasse:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (Deutsch, Mathematik, Englisch): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule.
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Aus den 7., 8., 9. Klassen:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich.
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule.
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Aufnahme in die M10:
- wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, Quali in E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule.
Aus anderen Schulformen:
aus Realschule
Gymnasium, in M7/M8/M9/M10
Wirtschaftsschule
Nur zu Beginn des Schuljahres. Das Jahreszeugnis der bisherigen Schulart muss die Erlaubnis zum Vorrücken enthalten.
Rückkehrer während des Schuljahres werden zunächst in die Regelklasse aufgenommen und können sich mit dem Jahres- oder Zwischenzeugnis oder über die Aufnahmeprüfung den Zugang für das neue Schuljahr sichern.
Wer die Vorrückungserlaubnis einer Realschule, Wirtschaftsschule oder des Gymnasiums in die 10. Jgst. erhalten hat, kann nach Absprache mit der Schulleitung in die M10 der Mittelschule eintreten.